Mag. Herbert Kurzbauer

Ihr Notar für Testamente und Verlassenschaften

Testamente und Verlassenschaften - Mag. Herbert Kurzbauer – Öffentlicher Notar in Tulln an der Donau

Mit Ihrem Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Ableben passieren soll. Die Verfassung von Testamenten wird dadurch zu einer ganz wesentlichen Entscheidung im Leben. In der Notariatskanzlei in Tulln an der Donau sind wir für Ihre Fragen da und beraten Sie bei der Errichtung Ihrer Letztwilligen Verfügung.

Beratung bei Schenkungen

Bei einer Schenkung handelt es sich um den Übertrag von Immobilien oder anderen Werten ohne Gegenleistung. Im Schenkungsvertrag wird festgehalten, was wann an wen und durch wen verschenkt wird. Darüber hinaus kann definiert werden, wie vorzugehen ist, sollte der/die Schenkende die Gegenstände, Geld oder Immobilien selbst einmal sehr dringend benötigen oder welche juristischen Folgen eine Nichtannahme der Schenkung hat. In unserer Notariats-Kanzlei beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen von Schenkungen im Gegensatz zum Erbe.

Ihr Notar für Übergabeverträge

Bei der Übergabe wird eine Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums von Liegenschaften definiert. Dazu zählen etwa das Wohnrecht oder die Übernahme von Schulden des/der Übergebenden. Mag. Herbert Kurzbauer – Öffentlicher Notar ist in Tulln an der Donau für alle Ihre Fragen da und übernimmt die Errichtung von Übergabeverträgen für Sie

Ihr Termin für Schenkung und Übergabe

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bitte telefonisch oder per E-Mail.
Wir sind gerne für Ihre Fragen da und informieren Sie persönlich.