Schenkungs- und Übergabeverträge

Ihr erfahrener Notar

Beratung zu Schenkungen und Errichtung von Übergabeverträgen im Bezirk Tulln an der Donau

Bis zu einem bestimmten Wert sind in Österreich bei Schenkungen bzw. Übergaben keine Meldungen nötig. Das macht es leichter, Werte an Verwandte oder Freunde und Freundinnen weiterzugeben. Ihr Notar und sein erfahrenes Team beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Schenkungen und Übergaben und zu den Fällen, in denen die Aufsetzung eines Vertrags dennoch sinnvoll ist.

Beratung bei Schenkungen

Bei einer Schenkung handelt es sich um den Übertrag von Immobilien oder anderen Werten ohne Gegenleistung. Im Schenkungsvertrag wird festgehalten, was wann an wen und durch wen verschenkt wird. Darüber hinaus kann definiert werden, wie vorzugehen ist, sollte der/die Schenkende die Gegenstände, Geld oder Immobilien selbst einmal sehr dringend benötigen oder welche juristischen Folgen eine Nichtannahme der Schenkung hat. In unserer Notariats-Kanzlei beraten wir Sie zu den Vor- und Nachteilen von Schenkungen im Gegensatz zum Erbe.

Ihr Notar für Übergabeverträge

Bei der Übergabe wird eine Gegenleistung für die Übertragung des Eigentums von Liegenschaften definiert. Dazu zählen etwa das Wohnrecht oder die Übernahme von Schulden des/der Übergebenden. Mag. Herbert Kurzbauer – Öffentlicher Notar ist in Tulln an der Donau für alle Ihre Fragen da und übernimmt die Errichtung von Übergabeverträgen für Sie

Ihr Termin für Schenkung und Übergabe

Vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin bitte telefonisch oder per E-Mail.
Wir sind gerne für Ihre Fragen da und informieren Sie persönlich.